Nein, für die Updates wurde keine Zertifizierung bei der Ärztekammer beantragt.
Für die IVOM-Abrechnung nach EBM ist der Kurs nur 1x als Voraussetzung zur Zulassung zur Abrechnung erforderlich, wobei es seit Oktober 2019 dazu auch Alternativen gibt.
Bei der Abrechnung über Verträge muss dort nachgefragt werden, da es unterschiedliche Regelungen in den Verträgen gibt.
Die Kurse können jederzeit absolviert werden und müssen nicht auf einmal gemacht werden. Es kann jedes Modul für sich bearbeitet werden. Man kann sich also je nach Verfügbarkeit an Zeit die Bearbeitung der Module einteilen und diese über Tage / Wochen / Monate ausdehnen. Die Kurse stehen nach Buchung 225 Tage zur Verfügung.